Stand Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem/der nachfolgend als „Berater“ bezeichneten Auftragnehmer/in und dem Auftraggeber.
(2) Das Angebot des Beraters richtet sich an Unternehmen, Institutionen, Hochschulen sowie Start-up-Ökosysteme (z. B. Accelerator- oder Innovationsprogramme). Eine Leistungserbringung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Berater diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Berater erbringt beratende Tätigkeiten in den Bereichen Strategie, Unternehmensentwicklung, M&A, Venture Partnering, Investment- und Kooperationsstrategien sowie Vorträge und Workshops.
(2) Die Tätigkeit des Beraters ist eine Dienstleistung im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder tatsächlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Der Berater erbringt keine rechtliche, steuerliche oder finanzaufsichtsrechtliche Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern ausschließlich strategische und analytische Beratungsleistungen.
(4) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
§ 3 Zusammenarbeit mit Dritten
(1) Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Dritte (z. B. Co-Consultants, Analysten, Bewertungsspezialisten oder Netzwerkpartner) hinzuzuziehen.
(2) Diese externen Partner werden vom Berater vertraulich eingebunden und unterliegen denselben Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten wie der Berater selbst.
(3) Der Berater bleibt gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
§ 5 Vergütung und Auslagen
(1) Die Vergütung erfolgt, wie im gesonderten Vertrag festgelegt.
(2) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden zusätzlich und gegen Nachweis berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 6 Stornierung
(1) Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag
(2) Bereits erbrachte Leistungen sind stets vollständig zu vergüten.
§ 7 Vertraulichkeit und Schutz von Know-how
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Davon unberührt bleibt die Zusammenarbeit mit externen Partnern gemäß § 3, die vom Berater zur Erfüllung des Auftrags vertraulich eingebunden werden.
(3) Vom Berater erstellte Präsentationen, Analysen, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters.
§ 8 Bewertungen und Analysen
(1) Vom Berater erstellte Einschätzungen, Bewertungen, Unternehmensanalysen oder Markteinschätzungen stellen keine verbindlichen oder garantierten Wertangaben dar.
(2) Der Berater haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit solcher Bewertungen. Sie stellen Richtwerte bzw. Tendenzen dar, die auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen basieren.
(3) Eine rechtlich verbindliche oder prüferische Unternehmensbewertung (z. B. nach IDW S1) ist nicht Bestandteil der Leistungen des Beraters und wird nicht erstellt.
§ 9 Haftung
(1) Der Berater haftet für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Beraters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf das einfache Gesamthonorar des jeweiligen Projekts, maximal jedoch auf 10.000 € je Schadensfall und insgesamt auf 20.000 € pro Kalenderjahr.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden aus unternehmerischen Entscheidungen des Auftraggebers sowie für Schäden aufgrund des Nichtzustandekommens oder der Verzögerung einer Transaktion oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ist vollständig ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder gesetzlicher Haftungstatbestände (z. B. Produkthaftungsgesetz).
(6) Soweit der Berater zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte hinzuzieht, haftet er für deren Verschulden nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen. Dies gilt nicht, soweit diese Dritten als eigenständige Vertragspartner des Auftraggebers tätig werden.
(7) Der Berater schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere kein Zustandekommen, keinen Abschluss und keine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer Transaktion.
(8) Der Berater erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsleistungen. Die Verantwortung für entsprechende Prüfungen und Entscheidungen liegt beim Auftraggeber.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 9 Haftung allgemein
(1) Der Berater haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Berater nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Eine Erfolgshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Erweiterte Haftungsbeschränkung
(1) Der Berater haftet für Schäden – außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – nur, wenn und soweit dem Berater, seinen gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Berater für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(2) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Beraters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Berater und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
MergeBold
Dr. Lea Mergemeier
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Berater alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten und Entscheidungspersonen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
(2) Der Berater ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen oder Unterlagen auf ihre inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.
(3) Der Berater haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben, die ihm vom Auftraggeber oder von Dritten übermittelt werden.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 3 Zusammenarbeit mit Dritten
(1) Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Dritte (z. B. Co-Consultants, Analysten, Bewertungsspezialisten oder Netzwerkpartner) hinzuzuziehen.
(2) Diese externen Partner werden vom Berater vertraulich eingebunden und unterliegen denselben Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten wie der Berater selbst.
(3) Der Berater bleibt gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Berater alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Daten und Entscheidungspersonen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
(2) Der Berater ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen oder Unterlagen auf ihre inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.
(3) Der Berater haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben, die ihm vom Auftraggeber oder von Dritten übermittelt werden.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
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